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Energieausweis

Gesetzlicher Nachweis - Energetische Qualität Ihres Wohnhauses

Was ist ein Energieausweis?

Wenn Sie wissen wollen, wie energieeffizient Ihr Gebäude wirklich ist, gibt Ihnen ein Energieausweis die Antwort. Mit einem Energieausweis erhalten Sie eine transparente Einschätzung darüber, wie hoch der Energieverbrauch oder der berechnete Energiebedarf Ihres Gebäudes ist. Ein Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht beim Verkauf oder der Vermietung – er bietet Ihnen auch eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um den Energieverbrauch zu optimieren und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: 

1. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er ist eine kostengünstige Option, aber vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. 

2. Der Bedarfsausweis hingegen analysiert die Gebäudehülle sowie die Heizungs- und Lüftungstechnik. Diese Berechnung erfolgt unabhängig vom Nutzerverhalten und liefert Ihnen eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes. 

Energieausweis Wohnhaus

Unsere Angebote

Verbrauchsausweis (Self Service)

69€*

69€  (Alle Wohneinheiten)
Honorar Privatkunden brutto inkl. 19 % MwSt.
Verbrauchsausweis (Beratungsservice)

159€*

159€  (Alle Wohneinheiten)
Honorar Privatkunden brutto inkl. 19 % MwSt.
Bedarfsausweis (Vor Ort Service)

Ab 599€*

Ab 599€  (1-3 Wohneinheiten)
      +49€  (+1 Wohneinheit)
Honorar Privatkunden brutto inkl. 19 % MwSt.
Energieausweis Wohnhaus

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Herausforderungen beim Erstellen des Energieausweises

Ein Energieausweis soll Ihnen eine verlässliche Einschätzung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes liefern – doch nur, wenn er korrekt berechnet wurde. Fehlen wichtige Gebäudedaten oder gibt es Unklarheiten bei der Anlagentechnik, kann das Ergebnis ungenau oder sogar fehlerhaft sein.

Auch die Wahl zwischen Verbrauchs– und Bedarfsausweis ist nicht immer so einfach, wie es scheint. Jede Variante hat eigene Voraussetzungen und ohne das richtige Fachwissen besteht das Risiko, dass der falsche Ausweis ausgestellt wird – mit möglicherweise finanziellen Nachteilen oder rechtlichen Problemen.

Mit der richtigen Expertenberatung lassen sich Fehler vermeiden, Datenlücken schließen und ein aussagekräftiger Energieausweis erstellen, der Ihnen die Energieeffizienz zeigt. Eine präzise Berechnung kann langfristig dabei helfen, Energiekosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Dank detaillierter Analysen können außerdem individuelle Modernisierungslösungen empfohlen werden, die den Energieausweis noch aussagekräftiger machen.

Energieausweis Wohnhaus
Energieausweis Wohnhaus

Aktuelle Vorgaben und Fördermöglichkeiten

Der Energieausweis unterliegt strengen Richtlinien, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Für die meisten Wohnhäuser ist ein gültiger Ausweis Pflicht, sobald sie verkauft oder neu vermietet werden. Ein Energieausweis verschafft Ihnen außerdem Klarheit über die energetische Qualität Ihres Gebäudes und hebt Potenziale für Einsparungen hervor.

Doch wer seinen Energiebedarf effektiv senken möchte, kann zusätzlich von staatlichen Zuschüssen und Förderprogrammen profitieren. Die KfW und das BAFA unterstützen Sanierungsmaßnahmen wie Dachdämmung, Fenstertausch oder eine neue Heizung, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß zu verringern.

Ein gut erstellter Energieausweis gibt Ihnen Orientierung, wo Ihr Gebäude energetisch steht und welche Schritte Sinn ergeben. So können Sie die Gelegenheit nutzen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu sichern.

Vorgehen Self Service

Nachhaltige Sanierung

Anfrage Energieausweis

Sie benötigen einen Verbrauchsausweis und fragen diesen Energieausweis direkt bei uns an.

Service

Sie stellen uns alle benötigten Daten bequem digital mithilfe unseres Formulars zur Verfügung.

Berechnung/Ausstellung

Auf Basis der übermittelten Daten wird der Energieausweis erstellt. 

Versand per E-Mail

Sie erhalten Ihren gesetzeskonformen Energieausweis schnell und unkompliziert per Mail zugesendet.

Vorgehen Beratungs- & Vor Ort Service

Nachhaltige Sanierung

Anfrage Energieausweis

Sie fragen die Erstellung eines Energieausweises an, schildern Ihre Situation und wünschen eine Einschätzung für die Auswahl des richtigen Ausweises.

Erstgespräch

Wir ermitteln gemeinsam, ob ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis sinnvoller ist und prüfen den aktuellen Gebäudestatus.

Service

Verbrauchsausweis mit Beratungsservice: Ein Energieberater unterstützt Sie bei der Ermittlung der erforderlichen Daten und berät Sie zu Optimierungspotenzialen.

Bedarfsausweis mit Vor Ort Service: Ein Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause, nimmt alle wichtigen Gebäudedaten auf und berät Sie zu Optimierungspotenzialen.

Berechnung, Ausstellung & Optimierung:

Auf Basis Ihrer gesammelten Daten erstellen wir den Energieausweis, der den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zuverlässig abbildet und erläutern Ihnen konkrete Einsparpotenziale sowie Wege zur Reduktion des Energieverbrauchs.

Häufige Fragen

Ein Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre gültig, solange keine größeren baulichen Veränderungen am Wohnhaus vorgenommen werden. Kommt es jedoch zu umfassenden Modernisierungen, wie dem Austausch der Heizungsanlage oder einer neuen Dachdämmung, sollten Sie einen aktualisierten Energieausweis erstellen lassen. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über die tatsächliche Energieeffizienz und können gezielt weitere Optimierungen planen.

Außerdem profitieren potenzielle Käufer oder Mieter von realistischen Daten, wenn Sie Ihr Wohnhaus irgendwann vermieten oder verkaufen möchten. In jedem Fall lohnt es sich, den Energieausweis regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu ausstellen zu lassen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

Nur qualifizierte Energieberater und zertifizierte Fachleute sind berechtigt, den Energieausweis für Wohnhäuser auszustellen. Diese Experten haben meist eine einschlägige Ausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert und halten sich über die geltenden Normen und Gesetze auf dem Laufenden. Durch ihre Fachkenntnis können sie eine verlässliche Datenerfassung sicherstellen und alle Faktoren berücksichtigen, die den Energiebedarf beeinflussen.

So vermeiden Sie Fehler und erhalten einen belastbaren Nachweis, der Ihnen bei Verkauf oder Vermietung Rechtssicherheit bietet. Wer einen gültigen Energieausweis vorlegt, dokumentiert zugleich sein Engagement für nachhaltiges Wohnen und verantwortungsbewusste Energienutzung.

Einen Energieausweis müssen Sie vorlegen, wenn Sie ein Wohnhaus verkaufen oder vermieten möchten. Das gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten, bei denen der Ausweis von Anfang an erstellt werden sollte. Käufer und Mieter haben ein berechtigtes Interesse an den energetischen Kennwerten, da diese über Heizkosten und Umwelteinflüsse Aufschluss geben.

Außerdem schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ein gültiger Energieausweis zur Einsicht bereitgestellt werden muss, bevor der Vertragsabschluss zustande kommt. Durch die frühzeitige Erstellung vermeiden Sie Verzögerungen im Verkaufs- oder Vermietungsprozess und erhöhen die Transparenz für alle Beteiligten.

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Auch nach umfassenden Sanierungen kann eine Neuausstellung erforderlich sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024, § 80) regelt, welcher Ausweis notwendig ist.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre und ist kostengünstig. Er eignet sich für Gebäude mit stabilem Nutzerverhalten und ohne größere Sanierungen. Der Bedarfsausweis bewertet unabhängig vom Verbrauch die Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik und ist für ältere Wohnhäuser (vor 1977, wenn unsaniert) Pflicht. Für neuere Gebäude oder Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit.

Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis, es sei denn, sie werden energetisch verändert. Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sind ebenfalls befreit.

Nein, ein Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes, ist jedoch in den meisten Fällen keine direkte Voraussetzung für Fördermittel. Weder KfW noch BAFA verlangen standardmäßig einen Energieausweis, sondern detaillierte technische Berechnungen oder eine Energieberatung.

Allerdings kann ein Energieausweis eine erste Orientierung bieten, um energetische Schwachstellen zu erkennen und gezielt Sanierungsmaßnahmen zu planen. Nach einer Modernisierung kann er zudem den verbesserten Effizienzstandard dokumentieren. Auch Banken verlangen zunehmend einen Energieausweis für Hauskauf, Sanierung oder Anschlussfinanzierungen.

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