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Nach der Inbetriebnahme einer neuen Heizungsanlage haben Eigentümer 18 Monate Zeit, um der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt sind. Ein detaillierter Erfüllungsnachweis ist hierbei von großer Bedeutung, da er dokumentiert, in welchem Umfang die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt wurden und welche zusätzlichen Maßnahmen eventuell noch nötig sind. Dieser Nachweis erleichtert die Kommunikation mit den Behörden und hilft, mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen, um Bußgelder zu vermeiden.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer, bei wesentlichen Heizungsmodernisierungen oder Neuinstallationen, den Anteil erneuerbarer Energien nachzuweisen. Mindestens 15% der eingesetzten Heizenergie müssen aus regenerativen Quellen stammen. Gerade in älteren Gebäuden kann es zudem notwendig sein, zusätzliche Maßnahmen an der Anlagentechnik oder bei der Dämmung vorzunehmen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Viele Hausbesitzer, die auf Gasheizungen gesetzt haben, stehen vor der Herausforderung, ihre Anlagen anzupassen. Die Komplexität der Rechtsvorschriften und die Unsicherheit darüber, welche Schritte erforderlich sind, führen oft zu Verwirrung.
Unsere Lösung:
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Strategien, um die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen und gleichzeitig unnötige Investitionen zu vermeiden.
Viele Hausbesitzer sind durch Diskussionen über mögliche Gasheizungsverbote verunsichert. Bestehende Heizungen dürfen bleiben, aber bei Modernisierungen müssen mindestens 15% der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen.
Um dies zu erreichen, können Technologien wie Solarenergie, Photovoltaik, Holzzentralheizungen oder Einzelraumfeuerungen eingesetzt werden. Auch der bauliche Wärmeschutz, durch Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke, spielt eine wichtige Rolle.
Solarthermie ist sehr effektiv, da sie Sonnenstrahlen in Wärme für Warmwasser und Heizung umwandelt. Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen mindestens 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, bei größeren Gebäuden sind es 0,06 Quadratmeter. Vakuumröhrenkollektoren können die Fläche um 20% senken.
Jedes Gebäude hat individuelle Anforderungen, daher ist eine sorgfältige Auswahl der passenden Lösung wichtig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Seit der Überarbeitung des EWärmeG 2015 reicht Biogas allein nicht mehr aus, um die Anforderungen zu erfüllen, da es nur 10% der Richtlinien abdecken kann und deshalb mit anderen Optionen kombiniert werden muss. Ein Biogasmischprodukt, das mindestens 10% Biogas enthält, ist dafür erforderlich. Die restlichen 5% des geforderten Anteils lassen sich beispielsweise über einen Sanierungsfahrplan (iSFP) abdecken, der eine ausführliche energetische Beratung bietet und konkrete Einsparpotenziale aufzeigt.
Wer dennoch nur auf Biogas setzt, läuft Gefahr, die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig zu erfüllen. Da der Sanierungsfahrplan BW seit 2019 nicht mehr gefördert wird, stellt die BAFA-Vor-Ort-Beratung eine sinnvolle Alternative dar, um weiterhin alle EWärmeG-Vorgaben rechtskonform umzusetzen und die Gesamtauflagen von mindestens 15% zu erfüllen.
Unser Vorgehen in 4 Schritten
Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch erfassen wir Ihre individuellen Anforderungen und klären, welche EWärmeG-Vorgaben für Ihre Immobilie relevant sind.
Beratung
Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer Immobilie durch, um die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu identifizieren. Dabei legen wir den Fokus auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des EWärmeG.
Planung und Umsetzung
Basierend auf der Analyse erstellen wir ein Konzept, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sollten wir uns mit Ihnen für eine Investition entscheiden, begleiten wir Sie umfassend.
Fördermittelantrag
Profitieren Sie von Zuschüssen und Krediten. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung, damit Ihr Nachweis nahtlos vorliegt.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg richtet sich an Besitzer von bestehenden Wohngebäuden, die ihre zentrale Heizung erneuern. Seit dem 1. Januar 2010 ist es erforderlich, dass mindestens 15% der genutzten Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen.
Dieses Gesetz hat das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und dadurch den CO2-Ausstoß zu senken. Es ist entscheidend, im Voraus zu klären, ob Ihre geplanten Maßnahmen von diesen gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, um rechtlich abgesichert zu bleiben und mögliche Strafen zu vermeiden.
Ja, das EWärmeG erlaubt die Kombination verschiedener Maßnahmen, um den geforderten Anteil an erneuerbarer Energie zu erreichen. Sie können beispielsweise eine Solarthermieanlage mit Dämmmaßnahmen oder einer Wärmepumpe kombinieren.
Diese Flexibilität ermöglicht es vielen Hausbesitzern, geeignete Lösungen für ihr Gebäude zu finden. Es ist jedoch wichtig, den Nachweis über das Zusammenwirken der Maßnahmen zu erbringen, damit die Behörden Ihre teilweise Erfüllung anerkennen.
Die Gebäudehülle kann einen erheblichen Einfluss darauf haben, ob und wie Sie das EWärmeG erfüllen. Wenn Ihr Wohnhaus eine unzureichende Dämmung aufweist, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen einen Teil des geforderten Anteils an erneuerbaren Energien ersetzen. Dies wird im Gesetz ausdrücklich als Option anerkannt, sofern bestimmte Effizienzstandards erreicht werden.
Damit verbessern Sie gleichzeitig das Raumklima und senken den Energiebedarf Ihres Hauses. Zudem kann es sich lohnen, die Dämmung mit anderen Vorhaben zu koordinieren, um Fördermittel effizient zu nutzen. Ein sorgfältig durchdachter Nachweis zu allen Bausteinen Ihrer Sanierung verhilft Ihnen zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Lösung.
Häufig lohnt es sich, über eine Solarthermieanlage nachzudenken, denn sie deckt einen Teil Ihres Warmwasserbedarfs und kann auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Gerade an sonnigen Standorten entlastet diese Technik Ihre Heizanlage deutlich und trägt so dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Kombiniert mit anderen energieeffizienten Maßnahmen erreichen Sie leicht den vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien.
Langfristig senken Sie damit nicht nur Ihre Energiekosten, sondern steigern auch den Wert Ihres Wohnhauses, weil moderne und umweltfreundliche Technik immer gefragter wird. Um alles lückenlos zu belegen, sollten Sie alle Schritte dokumentieren und den erforderlichen Nachweis erbringen, damit Ihr Einsatz fürs Klima auch amtlich bestätigt wird.
Die Höhe der Fördermittel hängt von der Maßnahme, dem ausgewählten Programm und den technischen Gegebenheiten Ihres Wohnhauses ab. In vielen Fällen können Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Dämmung oder eine effiziente Lüftung erhalten. Um sicherzustellen, dass Sie alle Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen, lohnt sich eine umfassende Beratung, bei der Sie auch erfahren, welche Nachweise für das EWärmeG erbracht werden müssen.
Oftmals bieten die BAFA und die KfW attraktive Pakete, die eine signifikante Kostenersparnis bedeuten und gleichzeitig den Umstieg auf eine moderne Heizlösung erleichtern. Dank dieser finanziellen Unterstützung amortisieren sich Investitionen in erneuerbare Energien meist schneller und Sie profitieren langfristig von geringeren laufenden Kosten.
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder suchen Sie nach Möglichkeiten, Ihre Energieeffizienz zu verbessern? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Füllen Sie dazu das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns direkt an, um schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten.
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Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach – wir unterstützen Sie gerne
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